Verleihung der glitzernden Krücke 2014
Für alle, die die Verleihung der Glitzernden Krücke am Samstag verpasst haben: hier nochmal die drei Finalist_innen. (Zur Erinnerung: wir hatten euch aufgerufen uns Einrichtungen, Institutionen etc. zu nennen, die für besonder "Verdienste" (Ironie!) rund um Behinderung und Verrücktheit eine Auszeichnung verdient hätten...)
Auf Platz 3:
Das Amtsgericht Bonn: das Gericht hat eine 82jährige Frau unter Androhung von Ordnungshaft verurteilt, weil ihre behinderte Tochter die Ruhe in der idyllischen Reihenhaussiedlung stört. Das Gericht sagt, dass "trotz der erhöhten Lärmtoleranz für Behinderte" auch "Nachbarn ein Recht auf körperliche Unversehrtheit" hätten. Nach Paragraph 2014 des Glitzergesetzbuches verurteilen wir das Bonner Amtsgericht und sind weiterhin lauter als die Norm!
Der 2. Platz geht an:
Den deutschen Bundestag: wir finden Realpolitik ja öfter mal nicht so dolle... aber es ist schon besonders erwähnenswert, dass der Bundestag einen Mindestlohn für angeblich alle beschlossen hat. Dieser gilt aber nicht für Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten. Mit sofortigem in Kraft treten beschließt die Glitzerfraktion: zusätzlich zu ihren knappen Diäten haben die Abgeordneten diese Krücke verdient.
Und gewonnen hat:
Die Behindertenwerkstatt Cuxhaven!
Sie hat von sich reden gemacht, weil sie für die Bundeswehr Rüstungsteile produziert hat. Wir finden: Das ist konsequente Rüstungspolitik. Erst die Waffen von Behinderten produzieren lassen, um mit den Waffen dann wieder neue Behinderte zu produzieren.
Das Paradenpublikum hat entschieden: die Glitzernde Krücke geht nach Cuxhaven! <3lichen Glückwunsch!